Sofortmaßnahmen

Benachrichtigung dokumentieren (Datum, Uhrzeit, von wem)
Polizei-Freigabe der Wohnung abwarten
Wohnung NICHT eigenmächtig betreten
Schlüssel sichern (falls vorhanden)

Erben & Angehörige

Erben/Angehörige ermitteln
Einfühlsam Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner für Wohnung klären
Falls keine Erben: Nachlassgericht kontaktieren

Rechtliches & Mietvertrag

Mietvertrag prüfen (Kündigungsfristen)
Sonderkündigungsrecht: 1 Monat Frist (§ 580 BGB)
Haushaltsangehörige haben Eintrittsrecht
Kaution-Abrechnung vorbereiten

Wohnung & Reinigung

Wohnungszustand dokumentieren (Fotos!)
Professionelle Reinigung beauftragen
Desinfektion durchführen lassen
Geruchsneutralisation (bei Bedarf)
Reinigungszertifikat anfordern

Versicherung & Kosten

Gebäudeversicherung informieren
Hausratversicherung des Mieters prüfen
Kostenvoranschlag für Reinigung einholen
Dokumentation für Versicherung erstellen

Abschluss & Neuvermietung

Übergabe mit Erben/Nachlasspfleger
Kaution abrechnen
Wohnung für Neuvermietung vorbereiten
Zertifikat für Nachmieter bereithalten

Rechtliche Hinweise

  • Mietvertrag endet NICHT automatisch mit Tod des Mieters
  • Erben treten in Mietverhältnis ein (§ 563 BGB)
  • Sonderkündigung: 1 Monat zum Monatsende (§ 580 BGB)
  • Wohnung nur mit Zustimmung der Erben betreten

Häufige Fragen

Wer zahlt die Reinigung?

Erben/Nachlass. Oft zahlen Versicherungen (Hausrat, Gebäude).

Wann kann ich wieder vermieten?

Nach Reinigung und Desinfektion (1-3 Tage).

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Erben treten ein. Kündigung: 1 Monat Frist (§ 580 BGB).

Keine Angehörigen bekannt?

Nachlassgericht bestellt Nachlasspfleger.

Darf ich die Wohnung betreten?

Nur mit Zustimmung der Erben oder Gerichtsbeschluss.

Muss ich als Vermieter reinigen?

Keine Pflicht, aber sinnvoll für schnelle Neuvermietung.

Notizen

Hinweis: Diese Checkliste dient nur zur Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.