Entsorgung

Fachgerechte Entsorgung kontaminierter Gegenstände nach Todesfall.

Kontaminierte Möbel, Textilien und Bodenbeläge müssen nach einem Leichenfund fachgerecht entsorgt werden. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger kümmert sich um die ordnungsgemäße Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Was muss entsorgt werden?

Nicht alle Materialien lassen sich reinigen. Stark kontaminierte Gegenstände müssen entfernt und fachgerecht entsorgt werden:

  • Matratzen und Bettwäsche, die mit Körperflüssigkeiten getränkt sind
  • Teppichböden, in die Leichenflüssigkeit eingedrungen ist
  • Polstermöbel, auf denen die verstorbene Person aufgefunden wurde
  • Laminat und unversiegeltes Parkett bei Durchdringung
  • Stark kontaminierte Kleidung und Textilien

Wir beurteilen vor Ort, welche Gegenstände gerettet werden können und welche entfernt werden müssen.

Fachgerechte Entsorgung

Kontaminierte Materialien werden als infektiöse Abfälle (Abfallschlüssel 18 01 03) eingestuft und dürfen nur von zugelassenen Entsorgungsunternehmen transportiert und verwertet werden. Wir übernehmen die komplette Entsorgung einschließlich Dokumentation.

Kostenlose Beratung

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