Leiche in Wohnung gefunden

Was tun? Schritt für Schritt

Von Marco Nürnberger | Aktualisiert am 04.02.2026

Wenn Sie einen Verstorbenen in einer Wohnung finden: Rufen Sie den Notruf 112 an, verlassen Sie den Raum und verändern Sie nichts. Die Polizei sichert den Fundort und gibt die Wohnung nach der Untersuchung frei — bei natürlichem Tod oft am selben Tag. Eine professionelle Reinigung ist bei Verwesungsspuren aus gesundheitlichen Gründen erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rufen Sie sofort den Notruf 112 an — auch wenn die Person offensichtlich verstorben ist. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen.
  • Verlassen Sie den Raum und verändern Sie nichts. Die Polizei muss den Fundort sichern.
  • Die Polizei prüft bei jedem Todesfall außerhalb medizinischer Einrichtungen die Umstände. Das ist Routine, kein Verdacht gegen Sie.
  • Die Wohnung wird erst nach offizieller Polizeifreigabe für die Reinigung zugänglich — bei natürlichem Tod oft am selben Tag.
  • Eine professionelle Reinigung ist bei Verwesungsspuren aus gesundheitlichen Gründen erforderlich. Selbstreinigung ist nicht ratsam.
  • Als Finder können Sie psychologische Hilfe in Anspruch nehmen: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (kostenfrei).
  • Nach der Polizeifreigabe: Kostenlose Erstberatung und unverbindlicher Kostenvoranschlag zur Reinigung.

Erste Schritte: Ruhe bewahren und Notruf wählen

Wenn Sie eine leblose Person in einer Wohnung auffinden:

  1. Wählen Sie den Notruf 112 - Auch wenn die Person offensichtlich verstorben ist, muss ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen
  2. Verlassen Sie den Raum - Halten Sie sich nicht länger als nötig in der unmittelbaren Nähe auf, besonders wenn Verwesungsgeruch wahrnehmbar ist
  3. Verändern Sie nichts - Berühren Sie den Verstorbenen nicht und verändern Sie nichts in der Wohnung. Die Polizei muss den Fundort sichern
  4. Lüften Sie - Öffnen Sie nach Möglichkeit Fenster, die nicht am Fundort liegen

Sie müssen in dieser Situation nichts selbst entscheiden. Der Rettungsdienst und die Polizei übernehmen alle weiteren Schritte.

Was passiert nach dem Notruf?

Nach Ihrem Anruf läuft ein festgelegtes Verfahren ab:

Rettungsdienst und Notarzt treffen ein und stellen den Tod offiziell fest. Der Arzt stellt den Totenschein (Leichenschauschein) aus und dokumentiert die Todesursache, soweit erkennbar.

Polizei: Bei jedem Todesfall außerhalb eines Krankenhauses oder Pflegeheims wird die Polizei informiert. Die Beamten sichern den Fundort und prüfen, ob ein natürlicher Tod vorliegt oder Ermittlungen nötig sind. Bei Verdacht auf Fremdverschulden wird die Kriminalpolizei hinzugezogen.

Bestattungsunternehmen: Nach der ärztlichen Leichenschau wird der Verstorbene von einem Bestattungsunternehmen abgeholt. Die Angehörigen können das Unternehmen wählen oder die Polizei veranlasst die Überführung.

Kostenlose Beratung

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag.

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Wann wird die Wohnung freigegeben?

Die Dauer bis zur Freigabe hängt vom Einzelfall ab:

  • Natürlicher Tod ohne Verdachtsmomente - Die Wohnung wird oft noch am selben Tag freigegeben
  • Ungeklärte Todesursache - Die Polizei kann den Fundort für 24 bis 48 Stunden sperren, um Spuren zu sichern
  • Verdacht auf Fremdverschulden - Die kriminaltechnische Untersuchung kann mehrere Tage dauern

Solange die Polizei die Wohnung nicht freigegeben hat, darf sie nicht betreten oder verändert werden. Erst nach der offiziellen Freigabe kann mit der Reinigung begonnen werden.

Reinigung und Sanierung nach Freigabe

Nach der Freigabe durch die Polizei stellt sich die Frage der Reinigung. Je nachdem, wie lange der Verstorbene unentdeckt lag, kann der Zustand der Wohnung erheblich sein:

  • Kurze Liegezeit (1-2 Tage) - Oft reicht eine gründliche Reinigung und Desinfektion
  • Mittlere Liegezeit (3-14 Tage) - Biologische Rückstände, Geruch und möglicherweise erster Schädlingsbefall erfordern professionelle Reinigung
  • Längere Liegezeit (über 2 Wochen) - Umfassende Reinigung, Desinfektion, Geruchsneutralisation und ggf. Materialentfernung sind notwendig

Eine Eigenreinigung ist in den meisten Fällen nicht ratsam und kann gesundheitsgefährdend sein. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger übernimmt die komplette Reinigung - von der Beseitigung biologischer Rückstände über die Desinfektion bis zur Geruchsneutralisation.

Mehr zu unserer Leichenfundortreinigung

Häufige Fragen zu einem Leichenfund in der Wohnung

Muss ich die Polizei rufen, wenn ich eine verstorbene Person finde?

Rufen Sie den Notruf 112. Notarzt und Polizei werden dann automatisch verständigt. Bei jedem Todesfall außerhalb einer medizinischen Einrichtung prüft die Polizei routinemäßig die Umstände.

Darf ich die Wohnung nach dem Leichenfund betreten?

Solange die Polizei den Fundort nicht freigegeben hat, dürfen Sie die Wohnung nicht betreten oder verändern. Nach der offiziellen Freigabe können Sie die Wohnung betreten, sollten aber bei sichtbarer Kontamination einen Fachbetrieb beauftragen.

Wer kümmert sich um die Reinigung der Wohnung?

Die Reinigung ist Sache der Erben oder des Vermieters. Die Polizei reinigt die Wohnung nicht. In der Regel beauftragen die Erben oder der Vermieter einen spezialisierten Reinigungsbetrieb wie Leichenfundortreinigung AST Nürnberger.

Kann ich als Finder psychologische Hilfe in Anspruch nehmen?

Ja. Das Auffinden eines Verstorbenen kann traumatisierend sein. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, der Sie an einen Psychotherapeuten oder eine Trauma-Ambulanz überweisen kann. Auch die Telefonseelsorge ist unter 0800 111 0 111 kostenfrei erreichbar.

Kostenlose Beratung

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Quellen

  • Bestattungsgesetz — Pflicht zur ärztlichen Leichenschau
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) — Umgang mit biologischen Gefahrstoffen
  • Strafprozessordnung (StPO) — Sicherung des Fundorts bei ungeklärtem Tod
  • Telefonseelsorge — 0800 111 0 111 (kostenfrei, 24 Stunden)

Über den Autor

Marco Nürnberger

Inhaber, Leichenfundortreinigung AST Nürnberger

Marco Nürnberger ist Inhaber von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger mit Sitz in Riedstadt-Crumstadt. Sein Unternehmen ist auf die professionelle Reinigung, Desinfektion und Sanierung nach Todesfällen in Wohnungen spezialisiert. Als Fachbetrieb setzt AST Nürnberger ausschließlich geprüfte Verfahren und VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.

0800 2588100beratung@leichenfundortreinigung.de

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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.