Reinigung nach Todesfall selbst machen?
Warum Sie es lassen sollten
Die Reinigung nach einem Todesfall in Eigenregie ist in den meisten Fällen keine gute Idee. Verwesungsrückstände enthalten Krankheitserreger, die ohne professionelle Schutzausrüstung gesundheitsgefährdend sind. Zudem schreibt das Infektionsschutzgesetz bei biologischer Kontamination eine fachgerechte Desinfektion vor. Eine Eigenreinigung ist nur vertretbar, wenn keine Verwesungsspuren sichtbar sind und kein Flüssigkeitsaustritt stattgefunden hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesundheitsrisiko: Verwesungsrückstände können Hepatitis, MRSA, E. coli und andere Erreger enthalten. Ohne Schutzausrüstung drohen Infektionen.
- Verwesungsgase wie Schwefelwasserstoff und Ammoniak können bei hoher Konzentration Atemwegsreizungen und Vergiftungen verursachen.
- Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt bei biologischer Kontamination eine fachgerechte Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln.
- Kontaminiertes Material ist Sondermüll und darf nicht im Hausmüll entsorgt werden.
- Eine Eigenreinigung ist nur vertretbar bei sehr kurzer Liegezeit, ohne sichtbare Verwesungsspuren und ohne Flüssigkeitsaustritt.
- Die psychische Belastung wird häufig unterschätzt. Die Konfrontation mit dem Sterbeort eines Angehörigen kann traumatisierend wirken.
- Professionelle Reinigung ab 500 Euro. Kostenloser Kostenvoranschlag nach Besichtigung vor Ort.
Gesundheitsrisiken: Was Sie mit bloßem Auge nicht sehen
Der größte Fehler bei einer Eigenreinigung: Was sauber aussieht, ist es nicht. Verwesungsrückstände sind mit bloßem Auge oft nicht vollständig erkennbar. Professionelle Fachbetriebe setzen UV-Licht ein, um verborgene Kontaminationen sichtbar zu machen. In unserer Erfahrung zeigt die UV-Prüfung bei über 80 % der Fälle Rückstände, die mit bloßem Auge nicht sichtbar waren.
Biologische Gefahren
- Krankheitserreger: Verwesungsrückstände können Hepatitis B und C, MRSA, E. coli, Clostridien und andere pathogene Keime enthalten. Die Übertragung erfolgt über Hautkontakt, Einatmen von Aerosolen oder über Schleimhäute.
- Verwesungsgase: Schwefelwasserstoff (H2S), Ammoniak (NH3) und andere Gase entstehen bei der Zersetzung. Schwefelwasserstoff riecht nach faulen Eiern und kann in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen erreichen. Ab 100 ppm wird die Geruchswahrnehmung betäubt — ein tückischer Effekt, denn die Gefahr wird dann nicht mehr bemerkt.
- Schimmelsporen: Feuchtigkeit durch Leichenflüssigkeit begünstigt Schimmelbildung. Eingeatmete Sporen können allergische Reaktionen und Atemwegserkrankungen auslösen.
Professionelle Fachbetriebe arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Atemschutzmasken mit Partikel- und Gasfilter (FFP3 oder Vollmaske), Schutzanzüge, doppelte Handschuhe und Schutzbrillen. Diese Ausrüstung kostet allein über 100 Euro und erfordert Erfahrung in der Anwendung.
Rechtliche und praktische Probleme
Neben den Gesundheitsrisiken gibt es handfeste rechtliche Gründe, die gegen eine Eigenreinigung sprechen:
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das IfSG verpflichtet in den §§ 16 und 17 zur fachgerechten Desinfektion bei biologischer Kontamination. Wer eine kontaminierte Wohnung oberflächlich reinigt und wieder vermietet, riskiert eine Ordnungswidrigkeit. Vermieter, die kein Desinfektionszertifikat vorlegen können, haften bei Gesundheitsschäden nachfolgender Mieter.
Entsorgung kontaminierter Materialien
Teppichböden, Polstermöbel und andere Gegenstände, die mit Leichenflüssigkeit kontaminiert sind, gelten als Sondermüll nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Entsorgung über den Hausmüll oder das Sperrmüll-System ist nicht zulässig. Fachbetriebe entsorgen kontaminiertes Material über zertifizierte Entsorgungswege.
Kein Desinfektionszertifikat
Vermieter und Versicherungen verlangen in der Regel ein Desinfektionszertifikat als Nachweis der fachgerechten Reinigung. Dieses Zertifikat kann nur ein qualifizierter Fachbetrieb ausstellen. Ohne Zertifikat kann die Neuvermietung der Wohnung problematisch werden.
Versicherungsansprüche gefährdet
Wenn Sie die Reinigung selbst durchführen und dabei Schäden an der Bausubstanz verursachen oder die Kontamination nicht vollständig beseitigen, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Eine professionelle Dokumentation sichert Ihre Ansprüche.
Kostenlose Beratung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
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Die psychische Belastung
Ein Aspekt, der bei der Entscheidung zur Eigenreinigung häufig unterschätzt wird: die psychische Belastung. Die Konfrontation mit dem Sterbeort eines nahestehenden Menschen ist emotional extrem belastend — besonders, wenn Verwesungsspuren sichtbar sind.
Angehörige berichten uns regelmäßig, dass sie die Reinigung zunächst selbst versucht, dann aber abgebrochen haben. Der Geruch, die Verfärbungen am Boden und das Wissen um die Ursache überfordern die meisten Menschen.
Selbst professionelle Fachkräfte benötigen psychologische Begleitung und regelmäßige Supervision, um mit der Belastung umgehen zu können. Von Laien sollte diese Leistung nicht erwartet werden.
Wenn Sie als Angehöriger betroffen sind: Lassen Sie professionelle Fachkräfte die Reinigung übernehmen. Es ist keine Schwäche, Hilfe anzunehmen. Es ist die vernünftige Entscheidung.
Wann ist eine Eigenreinigung vertretbar?
In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eigenreinigung vertretbar sein. Alle folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Liegezeit betrug höchstens wenige Stunden
- Es sind keine sichtbaren Verwesungsspuren vorhanden (keine Verfärbungen, kein Flüssigkeitsaustritt)
- Es gibt keinen wahrnehmbaren Verwesungsgeruch
- Der Todesfall wurde ärztlich bestätigt und es liegt keine Kontamination durch Krankheitserreger vor
- Die Person ist auf einer leicht zu reinigenden Oberfläche (Fliesen, Badewanne) verstorben
In diesen Fällen reicht eine gründliche Reinigung mit handelsüblichen Desinfektionsmitteln aus. Tragen Sie dabei Einmalhandschuhe und lüften Sie den Raum gut.
Sobald einer der folgenden Punkte zutrifft, beauftragen Sie einen Fachbetrieb:
- Sichtbare Verfärbungen am Boden oder an Möbeln
- Geruch, der nach gründlichem Lüften nicht nachlässt
- Flüssigkeitsaustritt in Bodenbelag oder Polster
- Fliegenbefall oder Maden
- Liegezeit von mehr als 24 Stunden bei Zimmertemperatur
Leichenfundortreinigung AST Nürnberger berät Sie kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an unter 0800 2588100 — wir schätzen die Situation ehrlich ein und empfehlen nur Maßnahmen, die tatsächlich nötig sind.
Häufige Fragen zu der Eigenreinigung nach einem Todesfall
Kann ich die Reinigung nach einem Todesfall mit Hausmitteln durchführen?
Bei Verwesungsspuren nein. Haushaltsreiniger beseitigen weder Krankheitserreger noch den tief eingedrungenen Geruch. Ohne VAH-gelistete Desinfektionsmittel und professionelle Ozonbehandlung bleibt die Kontamination bestehen. Nur bei einem Todesfall ohne jede Verwesungsspur ist eine normale Reinigung ausreichend.
Darf ich als Vermieter die Wohnung selbst reinigen?
Rechtlich ist niemand verpflichtet, einen Fachbetrieb zu beauftragen. Wenn jedoch Verwesungsspuren vorhanden sind, verlangt das Infektionsschutzgesetz eine fachgerechte Desinfektion. Vermieten Sie die Wohnung ohne Desinfektionszertifikat weiter, haften Sie bei Gesundheitsschäden des neuen Mieters.
Was kostet eine professionelle Reinigung im Vergleich zur Eigenreinigung?
Eine professionelle Reinigung beginnt bei etwa 800 Euro. Die Eigenreinigung erscheint günstiger, verursacht aber häufig Folgekosten: unvollständige Geruchsbeseitigung, gesundheitliche Schäden, erneute Reinigung durch einen Fachbetrieb oder rechtliche Konsequenzen. In den meisten Fällen ist die professionelle Reinigung langfristig die günstigere Lösung.
Was sehe ich mit UV-Licht, was ich mit bloßem Auge nicht sehe?
Unter UV-Licht fluoreszieren organische Substanzen wie Blut, Körperflüssigkeiten und Verwesungsrückstände. So werden Kontaminationen sichtbar, die nach einer oberflächlichen Reinigung verborgen bleiben — etwa Spritzer an Wänden, Rückstände in Fugen oder Flüssigkeit unter Fußleisten.
Kann ich die Kosten für die professionelle Reinigung steuerlich absetzen?
Ja. Die Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 Prozent steuerlich absetzbar (§ 35a EStG, maximal 4.000 Euro pro Jahr). Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten und die Zahlung per Überweisung.
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Quellen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) — §§ 16, 17: Desinfektion bei Seuchengefahr
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) — Biologische Arbeitsstoffe
- Robert Koch-Institut (RKI) — Umgang mit biologischen Gefahrstoffen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) — Entsorgung kontaminierter Materialien
Über den Autor
Marco Nürnberger
Inhaber, Leichenfundortreinigung AST Nürnberger
Marco Nürnberger ist Inhaber von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger mit Sitz in Riedstadt-Crumstadt. Sein Unternehmen ist auf die professionelle Reinigung, Desinfektion und Sanierung nach Todesfällen in Wohnungen spezialisiert. Als Fachbetrieb setzt AST Nürnberger ausschließlich geprüfte Verfahren und VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.