Angehöriger verstorben: Die komplette Checkliste
Was zu tun ist - von der ersten Stunde bis zur Wohnungsauflösung
Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen Hinterbliebene innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen und Formalitäten erledigen. Diese Checkliste ordnet alle Aufgaben nach Zeitphasen: von der ersten Stunde bis zur Wohnungsauflösung nach mehreren Wochen. So behalten Sie den Überblick in einer schweren Zeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Erste Stunde: Arzt rufen (Totenschein), Angehörige informieren. Der Totenschein ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte.
- Erste 36 Stunden: Bestatter beauftragen, Versicherungen prüfen (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung), Testament suchen.
- Erste Woche: Standesamt (Sterbeurkunde), Arbeitgeber informieren, Mietvertrag prüfen, Sonderurlaub beantragen.
- Erste vier Wochen: Erbschein beantragen, Versicherungen kündigen, Verträge (Strom, Telefon, Abos) kündigen, Wohnung sichten.
- Bei Verwesungsspuren: Professionelle Reinigung beauftragen. Wohnung nicht selbst reinigen - gesundheitsgefährdend und ohne Fachausrüstung unzureichend.
- Fristen beachten: Erbausschlagung innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB), Sterbeurkunde innerhalb von 3 Werktagen beim Standesamt.
- Bei Verwesungsspuren: Kostenlose Erstberatung zur professionellen Reinigung unter 0800 2588100.
Erste Stunden: Arzt, Totenschein, Familie
Der erste Schritt ist immer derselbe: Ein Arzt muss den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Ohne Totenschein kann kein Bestatter tätig werden, kein Standesamt beurkunden und keine Versicherung regulieren.
Todesfall zu Hause: Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Nachts und am Wochenende ist der Bereitschaftsdienst zuständig. Der Notruf 112 ist nur nötig, wenn Sie den Tod nicht sicher feststellen können oder ein Unfall vorliegt.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim: Die Einrichtung veranlasst die ärztliche Leichenschau und informiert Sie. Sie müssen hier nicht selbst aktiv werden.
Unbekannter Todesfall in der Wohnung: Wenn Sie eine verstorbene Person auffinden, rufen Sie die Polizei (110). Die Polizei sichert den Fundort und veranlasst die ärztliche Leichenschau. Verändern Sie nichts an der Situation.
Checkliste erste Stunden
- Arzt rufen - Totenschein ausstellen lassen
- Engste Angehörige informieren
- Versicherungsunterlagen des Verstorbenen suchen (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung)
- Testament suchen (auch Bankschließfach prüfen)
- Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen bereitlegen
Der Verstorbene kann in der Regel 24 bis 36 Stunden in der Wohnung aufgebahrt bleiben. Die genauen Fristen regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Erste Tage: Bestatter, Standesamt, Arbeitgeber
Innerhalb der ersten drei Tage stehen die wichtigsten organisatorischen Aufgaben an. Vieles davon übernimmt der Bestatter für Sie, wenn Sie ihn frühzeitig beauftragen.
Bestatter beauftragen
Wählen Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens. Er übernimmt die Überführung und unterstützt bei den Formalitäten. Vergleichen Sie Angebote: Die Preisunterschiede sind erheblich. Ein seriöser Bestatter legt alle Kosten transparent offen.
Standesamt - Sterbeurkunde
Der Todesfall muss spätestens am dritten Werktag beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden (§ 28 PStG). Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde, in der die Person verstorben ist. Benötigte Unterlagen:
- Totenschein (Original)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten) oder Scheidungsurteil
- Ihr eigener Personalausweis
Bestellen Sie mindestens 5 beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde. Sie brauchen sie für Versicherungen, Bank, Vermieter, Arbeitgeber und Nachlassgericht.
Weitere Aufgaben in den ersten Tagen
- Arbeitgeber des Verstorbenen informieren (letztes Gehalt, betriebliche Altersvorsorge)
- Eigenen Arbeitgeber informieren - Sonderurlaub steht zu (meist 2 Tage bei Eltern, Kindern, Ehepartner)
- Krankenkasse des Verstorbenen informieren
- Rentenversicherung benachrichtigen (Vorschuss auf 3 Monate Rente möglich für Hinterbliebene)
Erste Wochen: Erbschein, Versicherungen, Verträge
In den ersten Wochen folgen die finanziellen und rechtlichen Aufgaben. Nehmen Sie sich die Zeit, alles gründlich zu sichten, bevor Sie vorschnell handeln.
Erbschein beantragen
Der Erbschein ist Ihr Nachweis als Erbe. Beantragen Sie ihn beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen). Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von 50.000 Euro kostet der Erbschein etwa 264 Euro.
Wichtig: Prüfen Sie zuerst, ob Sie das Erbe annehmen wollen. Die Frist zur Erbausschlagung beträgt nur 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann die Ausschlagung sinnvoll sein.
Ratgeber: Erbe ausschlagen und was mit der Wohnung passiert
Versicherungen und Verträge
- Lebensversicherung: Sofort informieren - Auszahlung oft innerhalb von 4 Wochen
- Unfallversicherung: Frist beachten - Tod muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden
- Hausratversicherung: Läuft bis zu 2 Monate nach dem Tod weiter. Prüfen Sie, ob die Police Reinigungskosten deckt
- Haftpflichtversicherung: Kündigen
- Kfz-Versicherung: Abmelden oder ummelden
- Strom, Gas, Wasser: Kündigen oder ummelden
- Telefon, Internet, Mobilfunk: Sonderkündigungsrecht bei Todesfall
- Abonnements: Zeitungen, Streaming-Dienste, Fitnessstudio etc. kündigen
Erstellen Sie eine Liste aller laufenden Verträge. Kontoauszüge der letzten 12 Monate helfen dabei, keine Abbuchung zu übersehen.
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Wohnung: Sichten, Reinigen, Auflösen
Die Wohnung des Verstorbenen muss gesichtet, geräumt und zurückgegeben werden. Der Zeitdruck hängt davon ab, ob es eine Mietwohnung oder Eigentum ist.
Mietwohnung
Das Mietverhältnis geht auf die Erben über (§ 564 BGB). Die Erben treten in den Mietvertrag ein und können mit der regulären Frist von 3 Monaten kündigen. Sonderkündigungsrecht besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls.
Wann ist eine professionelle Reinigung nötig?
Wenn der Verstorbene längere Zeit unentdeckt in der Wohnung lag, sind Verwesungsspuren wahrscheinlich. In diesen Fällen ist eine professionelle Reinigung aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen erforderlich:
- Liegezeit ab 2-3 Tagen im Sommer, ab 5-7 Tagen im Winter
- Sichtbare Verfärbungen auf Boden, Matratze oder Polstermöbeln
- Verwesungsgeruch, der durch Lüften nicht verschwindet
- Schädlingsbefall (Fliegen, Maden)
Reinigen Sie die Wohnung nicht selbst. Biologische Rückstände können Krankheitserreger enthalten. Ohne professionelle Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel besteht ein Gesundheitsrisiko.
Leichenfundortreinigung AST Nürnberger übernimmt die komplette Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation. Sie erhalten ein Desinfektionszertifikat als Nachweis für den Vermieter.
Kosten und finanzielle Hilfen
Ein Todesfall verursacht Kosten auf mehreren Ebenen. Behalten Sie den Überblick über die wichtigsten Posten:
| Kostenart | Richtwert |
|---|---|
| Bestattung (einfach bis gehoben) | 2.000 - 8.000 EUR |
| Sterbeurkunden (5 Stück) | 50 - 75 EUR |
| Erbschein | 100 - 600 EUR |
| Wohnungsauflösung | 500 - 3.000 EUR |
| Professionelle Reinigung (bei Verwesungsspuren) | 600 - 6.000 EUR |
Finanzielle Hilfen
- Sterbegeldversicherung: Zahlt einen festen Betrag für Bestattungskosten (nur Altverträge oder private Policen)
- Sozialbestattung: Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten, wenn Angehörige nachweislich nicht leistungsfähig sind (§ 74 SGB XII)
- Hausratversicherung: Deckt in manchen Tarifen die Reinigung der Wohnung nach Todesfall ab
- Steuerliche Absetzbarkeit: Reinigungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung (20 %, max. 4.000 EUR/Jahr, § 35a EStG)
Ausführlicher Ratgeber: Wer zahlt die Leichenfundortreinigung?
Kostenlose Beratung — beratung@leichenfundortreinigung.de
Häufige Fragen zu den Aufgaben nach einem Todesfall
Was muss ich als Erstes tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?
Rufen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Bei einem Todesfall zu Hause den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Bei einem Leichenfund die Polizei (110). Danach informieren Sie die engsten Angehörigen und suchen die Versicherungsunterlagen.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Bestellen Sie mindestens 5 beglaubigte Kopien. Sie benötigen je eine für: Versicherungen, Bank, Vermieter, Nachlassgericht und als Reserve. Nachbestellungen sind möglich, aber zeitaufwändig.
Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?
Die Frist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beurkundet werden. Bei einem überschuldeten Nachlass ist die Ausschlagung oft sinnvoll.
Was passiert mit der Mietwohnung des Verstorbenen?
Das Mietverhältnis geht auf die Erben über. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Solange läuft die Mietzahlung weiter. Bei Verwesungsspuren ist vor der Rückgabe eine professionelle Reinigung erforderlich.
Muss die Wohnung nach einem Todesfall professionell gereinigt werden?
Nur wenn Verwesungsspuren vorhanden sind. War der Verstorbene im Krankenhaus oder wurde er schnell gefunden, genügt in der Regel eine normale Reinigung. Bei längerer Liegezeit mit Geruch, Verfärbungen oder Schädlingsbefall ist eine professionelle Reinigung aus Gesundheitsgründen Pflicht.
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Quellen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 28 - Anzeigepflicht beim Standesamt (spätestens am dritten Werktag)
- § 1944 BGB - Ausschlagungsfrist von sechs Wochen
- § 1967 BGB - Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Bestattungsgesetze der Bundesländer - Überführungspflicht und Bestattungsfristen
- SGB V § 36 - Sterbegeld (seit 2004 gestrichen, nur noch Altverträge)
Über den Autor
Marco Nürnberger
Inhaber, Leichenfundortreinigung AST Nürnberger
Marco Nürnberger ist Inhaber von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger mit Sitz in Riedstadt-Crumstadt. Sein Unternehmen ist auf die professionelle Reinigung, Desinfektion und Sanierung nach Todesfällen in Wohnungen spezialisiert. Als Fachbetrieb setzt AST Nürnberger ausschließlich geprüfte Verfahren und VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.