Gesundheitsgefahren am Leichenfundort
Warum Selbstreinigung gefährlich ist
Reinigen Sie einen Leichenfundort niemals selbst. Biologische Rückstände enthalten Krankheitserreger wie Hepatitis B/C und Clostridien. Verwesungsgase wie Schwefelwasserstoff reizen Atemwege und Schleimhäute. Nur Fachbetriebe mit Vollschutzanzügen und VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln können die Gesundheitsgefahren sicher beseitigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Leichenfundort drohen Gefahren durch Krankheitserreger (Clostridien, Hepatitis B/C), Verwesungsgase (Ammoniak, Schwefelwasserstoff) und Schädlinge.
- Gummihandschuhe und Mundschutz reichen nicht aus — professionelle Reinigungskräfte tragen Vollschutzanzüge und Atemschutzmasken mit Gasfiltern.
- Haushaltsreiniger desinfizieren nicht ausreichend. Nur VAH-gelistete Desinfektionsmittel bieten zuverlässigen Schutz.
- Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass kontaminierte Bereiche von Fachpersonal gereinigt werden müssen.
- Neben den physischen Risiken stellt die Reinigung eine erhebliche psychische Belastung dar. Telefonseelsorge: 0800 111 0 111.
- Professionelle Reinigung ab 500 Euro. Kostenlose Erstberatung und Besichtigung vor Ort.
Biologische Gefahren am Leichenfundort
Bei der Verwesung werden zahlreiche Substanzen freigesetzt, die ein Gesundheitsrisiko darstellen:
- Krankheitserreger - Bakterien (u.a. Clostridien, Staphylokokken), Viren und Parasiten können nach dem Tod noch aktiv sein und sich in der Umgebung verbreiten
- Verwesungsgase - Ammoniak, Schwefelwasserstoff und Methan reizen Atemwege und Schleimhäute. In geschlossenen Räumen können gefährliche Konzentrationen entstehen
- Körperflüssigkeiten - Leichenflüssigkeit kann Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Viren sowie andere Erreger enthalten
- Schädlinge - Fliegen, Maden und Käfer können Krankheitserreger übertragen und sich in der gesamten Wohnung ausbreiten
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt vor, dass kontaminierte Bereiche nur von Fachpersonal mit geeigneten Mitteln und Schutzausrüstung gereinigt und desinfiziert werden dürfen.
Warum Selbstreinigung gefährlich ist
Viele Angehörige oder Vermieter erwägen zunächst, die Reinigung selbst durchzuführen - oft aus Kostengründen oder weil der Umfang des Problems unterschätzt wird. Davon ist aus mehreren Gründen dringend abzuraten:
- Fehlende Schutzausrüstung - Gummihandschuhe und ein einfacher Mundschutz bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Krankheitserreger und Verwesungsgase
- Ungeeignete Reinigungsmittel - Haushaltsreiniger desinfizieren nicht ausreichend. Nur geprüfte Desinfektionsmittel (VAH-gelistet) bieten zuverlässigen Schutz
- Unvollständige Reinigung - Ohne Erfahrung werden kontaminierte Bereiche übersehen. Unter Bodenbelägen, in Fugen und Ritzen bleiben Rückstände zurück
- Unsachgemäße Entsorgung - Kontaminierte Materialien gelten als infektiöse Abfälle und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden
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Professionelle Schutzmaßnahmen
Fachbetriebe wie Leichenfundortreinigung AST Nürnberger setzen umfangreiche Schutzmaßnahmen ein:
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Vollschutzanzüge (Kategorie III), Atemschutzmasken mit Partikel- und Gasfiltern, Schutzhandschuhe und Schutzbrillen
- Vordesinfektion - Vor Beginn der Arbeiten wird der kontaminierte Bereich vordesinfiziert, um die Keimbelastung zu reduzieren
- Geprüfte Desinfektionsmittel - VAH-gelistete Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Bakterien, Viren und Pilze
- Fachgerechte Entsorgung - Kontaminierte Materialien werden als infektiöse Abfälle entsorgt
Psychische Belastung nicht unterschätzen
Neben den physischen Gefahren stellt die Reinigung eines Leichenfundorts eine erhebliche psychische Belastung dar. Der Anblick und Geruch eines Verwesungsortes können traumatisierend wirken und langfristige psychische Folgen haben.
Professionelle Reinigungskräfte sind auf diese Situationen vorbereitet und geschult. Angehörige sollten sich diese Belastung nicht auferlegen.
Wenn Sie als Finder oder Angehöriger unter der Situation leiden, suchen Sie Hilfe: Die Telefonseelsorge ist unter 0800 111 0 111 kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar. Ihr Hausarzt kann Sie an einen Psychotherapeuten oder eine Trauma-Ambulanz überweisen.
Häufige Fragen zu Gesundheitsgefahren
Welche Krankheitserreger können am Leichenfundort vorhanden sein?
An einem Leichenfundort können verschiedene Erreger vorhanden sein: Bakterien wie Clostridien und Staphylokokken, Viren wie Hepatitis B und C, sowie Parasiten. Die Konzentration und Art der Erreger hängen von den Todesumständen und der Liegezeit ab.
Ist der Verwesungsgeruch allein schon gefährlich?
Verwesungsgase wie Ammoniak und Schwefelwasserstoff können bei hoher Konzentration in geschlossenen Räumen Kopfschmerzen, Übelkeit und Reizungen der Atemwege verursachen. Bei guter Belüftung ist der Geruch unangenehm, aber nicht unmittelbar gefährlich. Die eigentliche Gefahr geht von den biologischen Rückständen und Krankheitserregern aus.
Reichen Gummihandschuhe und Mundschutz für die Reinigung aus?
Nein. Einfache Gummihandschuhe und ein OP-Mundschutz bieten keinen ausreichenden Schutz. Professionelle Reinigungskräfte tragen Vollschutzanzüge, Atemschutzmasken mit kombinierten Partikel- und Gasfiltern sowie spezielle Schutzhandschuhe.
Darf ich die Wohnung nach einem Leichenfund selbst reinigen?
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass kontaminierte Bereiche von Fachpersonal gereinigt werden müssen. Eine Selbstreinigung ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn kontaminierte Materialien unsachgemäß entsorgt werden.
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Quellen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) — Umgang mit biologischen Gefahrstoffen
- VAH (Verbund für Angewandte Hygiene) — Geprüfte Desinfektionsmittel und Verfahren
- RKI (Robert Koch-Institut) — Richtlinien zur Desinfektion
- Biostoffverordnung (BioStoffV) — Schutzmaßnahmen bei biologischen Arbeitsstoffen
Über den Autor
Marco Nürnberger
Inhaber, Leichenfundortreinigung AST Nürnberger
Marco Nürnberger ist Inhaber von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger mit Sitz in Riedstadt-Crumstadt. Sein Unternehmen ist auf die professionelle Reinigung, Desinfektion und Sanierung nach Todesfällen in Wohnungen spezialisiert. Als Fachbetrieb setzt AST Nürnberger ausschließlich geprüfte Verfahren und VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.