Kostenlose Beratung zur Leichenfundortreinigung
Telefonische Erstberatung, Besichtigung und Kostenvoranschlag
Der erste Schritt ist ein Anruf. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger berät kostenlos und unverbindlich — am Telefon, vor Ort oder per E-Mail. Im Erstgespräch klären wir die Situation, geben erste Empfehlungen und vereinbaren bei Bedarf eine Besichtigung. Der Kostenvoranschlag ist verbindlich und enthält alle Positionen einzeln aufgeführt. Wenn keine Spezialreinigung nötig ist, sagen wir das ehrlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die telefonische Erstberatung dauert 10 bis 15 Minuten. Wir klären die Situation und geben eine erste Einschätzung zu Aufwand und Kosten.
- Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen die Kontamination mit UV-Licht und beurteilen den Sanierungsaufwand.
- Der Kostenvoranschlag ist verbindlich und enthält alle Positionen einzeln aufgeführt. Keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Aufschläge.
- Wir beraten ehrlich: Wenn keine Spezialreinigung nötig ist, empfehlen wir keine.
- Viele Menschen suchen nach „Tatortreinigung" — der Fachbegriff ist Leichenfundortreinigung. Die Leistungen sind identisch.
- Rufen Sie an unter 0800 2588100 oder senden Sie eine E-Mail an beratung@leichenfundortreinigung.de.
Was passiert beim Erstgespräch am Telefon?
Sie rufen an, schildern die Situation. Wir hören zu und stellen gezielte Fragen, um den Aufwand einschätzen zu können:
- Was ist passiert? Natürlicher Todesfall, Unfall oder ungeklärte Umstände? Liegt eine Polizeifreigabe vor?
- Wie lange lag die Person unentdeckt? Die Liegezeit bestimmt maßgeblich den Sanierungsaufwand. Wenige Stunden erfordern oft keine Spezialreinigung. Ab zwei bis drei Tagen bei Zimmertemperatur beginnt die Verwesung sichtbare Spuren zu hinterlassen.
- Welche Materialien sind betroffen? Fliesen, versiegeltes Parkett, Laminat, Teppich oder Holzdielen — das Material bestimmt, wie tief die Kontamination eindringen kann.
- Wie groß ist der betroffene Bereich? Ein einzelner Raum oder mehrere? Sind Gemeinschaftsbereiche betroffen?
- Adresse der Wohnung: Für die Planung der Besichtigung und die Anfahrtskalkulation.
Auf Basis dieser Informationen geben wir eine erste Einschätzung: voraussichtlicher Umfang, geschätzter Kostenrahmen und empfohlene nächste Schritte. Das Gespräch dauert 10 bis 15 Minuten. Wenn wir feststellen, dass keine Spezialreinigung nötig ist — etwa bei einem Todesfall ohne Verwesungsspuren auf glattem Boden — sagen wir das direkt.
Auf Wunsch können Sie uns vorab Fotos per E-Mail senden. Anhand von Bildern lässt sich der Zustand häufig einschätzen, ohne dass eine Besichtigung vor Ort nötig ist.
Besichtigung vor Ort: Was wir prüfen
Bei Verwesungsspuren oder unklarer Situation empfehlen wir eine Besichtigung vor Ort. Sie ist kostenlos und unverbindlich — Sie gehen keine Verpflichtung ein.
Ablauf der Besichtigung
- Sichtprüfung: Wir begutachten den Zustand der Räume. Welche Oberflächen sind sichtbar kontaminiert? Gibt es Verfärbungen am Boden, an Wänden oder Möbeln?
- UV-Licht-Prüfung: Unter UV-Licht fluoreszieren organische Substanzen wie Blut und Körperflüssigkeiten. So werden Kontaminationen sichtbar, die das bloße Auge nicht erkennt — Spritzer an Wänden, Rückstände in Fugen, Flüssigkeit unter Sockelleisten. In über 70 % der Fälle zeigt die UV-Prüfung zusätzliche Kontaminationen.
- Materialprüfung: Wie tief ist die Kontamination in den Boden eingedrungen? Hat Flüssigkeit den Bodenbelag durchdrungen und den Estrich erreicht? Feuchtigkeitsmessungen klären das.
- Geruchsbeurteilung: Intensität und Ausbreitung des Geruchs geben Hinweise auf die Dauer der Verwesung und das Ausmaß der Kontamination.
- Angrenzende Bereiche: Sind Nachbarräume, Treppenhaus oder Kellerräume mitbetroffen?
Die Besichtigung dauert 20 bis 45 Minuten. Im Anschluss erhalten Sie eine mündliche Einschätzung und innerhalb von 24 Stunden den schriftlichen Kostenvoranschlag.
Der Kostenvoranschlag: verbindlich und transparent
Nach der Besichtigung erstellen wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Dieser ist verbindlich — der tatsächliche Preis darf den Voranschlag um maximal 15 bis 20 Prozent überschreiten (§ 650 BGB). In der Praxis halten wir unsere Voranschläge ein.
Was der Kostenvoranschlag enthält
- Einzelpositionen: Reinigung, Desinfektion, Geruchsneutralisation, Materialentfernung (Teppich, Estrich), Entsorgung kontaminierter Materialien — jede Leistung einzeln aufgeführt und kalkuliert.
- Getrennte Arbeits- und Materialkosten: Relevant für die steuerliche Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG).
- Zeitplan: Voraussichtliche Dauer der Arbeiten.
- Im Preis enthalten: Anfahrt, Desinfektionszertifikat, Fotodokumentation (vorher/nachher).
Den Kostenvoranschlag können Sie Ihrer Versicherung vorlegen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Viele Hausratversicherungen verlangen einen Kostenvoranschlag vor der Kostenübernahme.
Kostenlose Beratung — beratung@leichenfundortreinigung.de
Kostenlose Beratung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
- Kostenlose Erstberatung
- Unverbindlicher Kostenvoranschlag
- Professionell und diskret
Ehrliche Beratung: Wann keine Spezialreinigung nötig ist
Nicht jeder Todesfall erfordert eine professionelle Leichenfundortreinigung. In folgenden Situationen raten wir von einer Beauftragung ab und empfehlen eine normale Reinigung:
- Der Verstorbene wurde innerhalb weniger Stunden gefunden
- Es sind keine sichtbaren Verwesungsspuren vorhanden — keine Verfärbungen, kein Flüssigkeitsaustritt
- Es gibt keinen wahrnehmbaren Geruch nach gründlichem Lüften
- Die Person verstarb auf einer glatten, leicht zu reinigenden Oberfläche (Fliesen, Badewanne)
In diesen Fällen reicht eine gründliche Reinigung mit handelsüblichen Mitteln und Einmalhandschuhen. Wir stellen in unseren Erstgesprächen regelmäßig fest, dass keine Spezialreinigung nötig ist, und sagen das offen. Eine unnötige Beauftragung hilft niemandem — weder Ihnen noch uns.
Sobald allerdings einer der folgenden Punkte zutrifft, ist professionelle Hilfe nötig: Verwesungsgeruch, sichtbare Verfärbungen am Boden, Flüssigkeitsaustritt, Insektenbefall oder eine Liegezeit von mehr als 24 Stunden bei Zimmertemperatur.
Zum Begriff „Tatortreinigung"
Viele Betroffene suchen nach „Tatortreinigung Beratung" oder „Tatortreiniger in meiner Nähe". Der Begriff stammt aus Fernsehsendungen und Kriminalberichten und hat sich umgangssprachlich durchgesetzt. Der korrekte Fachbegriff ist Leichenfundortreinigung.
Der Unterschied ist juristisch: Ein „Tatort" ist im Sinne der Strafprozessordnung ein Ort, an dem eine Straftat verübt wurde. Die weitaus meisten Todesfälle in Wohnungen sind natürlichen Ursprungs — Herzinfarkt, Schlaganfall, Organversagen. Es handelt sich um einen Leichenfundort, nicht um einen Tatort.
Die Dienstleistung ist identisch: Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation nach einem Todesfall. Ob Sie nach „Tatortreinigung" oder „Leichenfundortreinigung" suchen — wir bieten die gleiche Leistung.
Ausführlicher Vergleich: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung
Vorbereitung auf den Anruf: Was Sie bereithalten sollten
Damit wir Sie am Telefon bestmöglich beraten können, ist es hilfreich, wenn Sie folgende Informationen bereithalten:
- Adresse der Wohnung und Etage
- Ungefähre Liegezeit: Wann wurde die Person zuletzt gesehen oder gehört? Wann wurde sie gefunden?
- Polizeifreigabe: Hat die Polizei die Wohnung bereits freigegeben?
- Bodenbelag: Fliesen, Laminat, Teppich, Parkett, Holzdielen?
- Betroffene Räume: Welcher Raum? Wie groß ungefähr?
- Fotos: Falls vorhanden, können Sie uns Fotos per E-Mail schicken (an beratung@leichenfundortreinigung.de)
- Versicherungsunterlagen: Hausratversicherung des Verstorbenen, ggf. Wohngebäudeversicherung
Wenn Sie nicht alle Informationen haben, ist das kein Problem. Rufen Sie trotzdem an — wir klären alles Weitere im Gespräch.
Häufige Fragen zu die Beratung zur Leichenfundortreinigung
Ist die Beratung wirklich kostenlos?
Ja. Telefonische Erstberatung, Besichtigung vor Ort und Kostenvoranschlag sind kostenlos und unverbindlich. Sie gehen keine Verpflichtung ein. Erst wenn Sie den Kostenvoranschlag annehmen und den Auftrag erteilen, entstehen Kosten.
Kann ich auch Fotos statt einer Besichtigung schicken?
Ja. In vielen Fällen können wir den Aufwand anhand von Fotos einschätzen und einen vorläufigen Kostenvoranschlag erstellen. Senden Sie die Bilder per E-Mail an beratung@leichenfundortreinigung.de. Bei unklarer Situation empfehlen wir dennoch eine Besichtigung, da Fotos die Tiefe der Kontamination nicht immer zeigen.
Wie verbindlich ist der Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag ist verbindlich im Sinne von § 650 BGB. Die tatsächlichen Kosten dürfen den Voranschlag um maximal 15 bis 20 Prozent überschreiten. In der Praxis halten wir unsere Kostenvoranschläge ein. Sollte sich bei der Arbeit ein erheblicher Mehraufwand ergeben, informieren wir Sie vorher.
Was ist der Unterschied zwischen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung?
Kein Unterschied bei der Dienstleistung. „Tatortreinigung" ist der umgangssprachliche Begriff aus Medien und TV. „Leichenfundortreinigung" ist der Fachbegriff, denn die meisten Todesfälle in Wohnungen haben natürliche Ursachen und sind kein „Tatort" im juristischen Sinne. Die Leistung — Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation — ist identisch.
Sagen Sie mir auch, wenn keine Spezialreinigung nötig ist?
Ja. Wenn keine Verwesungsspuren vorhanden sind und keine biologische Kontamination vorliegt, raten wir von einer Beauftragung ab. Das stellen wir in einem nicht unerheblichen Teil unserer Beratungsgespräche fest. Eine normale Reinigung mit Haushaltsreinigern und Einmalhandschuhen reicht dann aus.
Kostenlose Beratung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
- Kostenlose Erstberatung
- Unverbindlicher Kostenvoranschlag
- Professionell und diskret
Quellen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) — Desinfektionspflicht bei biologischer Kontamination
- § 632 BGB — Kostenvoranschlag und Vergütung
- Verbraucherschutzgesetz — Transparenzpflichten bei Kostenvoranschlägen
Über den Autor
Marco Nürnberger
Inhaber, Leichenfundortreinigung AST Nürnberger
Marco Nürnberger ist Inhaber von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger mit Sitz in Riedstadt-Crumstadt. Sein Unternehmen ist auf die professionelle Reinigung, Desinfektion und Sanierung nach Todesfällen in Wohnungen spezialisiert. Als Fachbetrieb setzt AST Nürnberger ausschließlich geprüfte Verfahren und VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.