Desinfektion nach Todesfall: Kosten
Preise, gesetzliche Pflicht und Zertifikat
Nach einem Todesfall mit Verwesungsspuren ist eine professionelle Desinfektion gesetzlich vorgeschrieben (Infektionsschutzgesetz). Die Kosten liegen zwischen 200 und 400 Euro pro Raum. Hier erfahren Sie, was die Desinfektion umfasst und warum sie unverzichtbar ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Desinfektion nach Todesfall kostet 200 bis 400 € pro Raum.
- Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt die professionelle Desinfektion kontaminierter Bereiche vor.
- Nur VAH-gelistete Desinfektionsmittel bieten nachgewiesene Wirksamkeit gegen Bakterien, Viren und Pilze.
- Nach Abschluss erhalten Sie ein Desinfektionszertifikat — wichtig für Vermieter, Versicherung und Nachlassgericht.
- Die Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
Was kostet eine Desinfektion nach Todesfall?
Die Kosten richten sich nach Fläche und Kontaminationsgrad:
| Leistung | Richtwert |
|---|---|
| Wohnraumdesinfektion (1 Raum) | 200 – 400 € |
| Desinfektion mehrerer Räume | 400 – 800 € |
| Desinfektion ganze Wohnung (60–80 m²) | 600 – 1.200 € |
| Desinfektionszertifikat | inklusive |
Die Desinfektion wird in der Regel zusammen mit der Reinigung und Geruchsneutralisation durchgeführt. Im Gesamtpaket sind die Kosten günstiger als bei separater Beauftragung.
Warum ist die Desinfektion Pflicht?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt vor, dass Bereiche, die mit biologischen Gefahrstoffen kontaminiert sind, fachgerecht desinfiziert werden müssen. Nach einem Todesfall mit Verwesungsspuren können folgende Erreger vorhanden sein:
- Bakterien: Clostridien, Staphylokokken, E. coli
- Viren: Hepatitis B und C, Noroviren
- Pilze und Schimmelpilze: Bei Feuchtigkeit und langer Liegezeit
Nur VAH-gelistete Desinfektionsmittel (Verbund für Angewandte Hygiene) bieten nachgewiesene Wirksamkeit. Haushaltsreiniger reichen nicht aus.
Das Desinfektionszertifikat bestätigt, dass die Räume hygienisch unbedenklich sind. Es ist wichtig für:
- Vermieter (Nachweis für Neuvermietung)
- Versicherungen (Unterlage für Kostenerstattung)
- Nachlassverwalter (Pflichtdokumentation)
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Was umfasst die professionelle Desinfektion?
Unsere Desinfektion nach Todesfall umfasst:
- Vordesinfektion: Bevor Gegenstände entfernt werden, wird der kontaminierte Bereich vordesinfiziert, um die Keimbelastung zu senken
- Flächendesinfektion: Alle betroffenen Oberflächen werden mit VAH-gelisteten Mitteln behandelt — Böden, Wände, Möbel, Türgriffe
- Schlussdesinfektion: Nach Abschluss der Reinigung werden alle Flächen erneut desinfiziert
- Dokumentation: Verwendete Mittel, Einwirkzeiten und behandelte Flächen werden dokumentiert
- Desinfektionszertifikat: Schriftlicher Nachweis der fachgerechten Desinfektion
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Häufige Fragen zu den Kosten der Desinfektion
Ist eine Desinfektion nach einem Todesfall Pflicht?
Wenn Verwesungsspuren vorhanden sind, ja. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt vor, dass mit biologischen Gefahrstoffen kontaminierte Bereiche fachgerecht desinfiziert werden müssen. Das Desinfektionszertifikat dokumentiert die ordnungsgemäße Durchführung.
Reicht ein normaler Reiniger für die Desinfektion?
Nein. Haushaltsreiniger beseitigen Schmutz, aber keine Krankheitserreger. Für die Desinfektion nach einem Todesfall sind VAH-gelistete Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Bakterien, Viren und Pilze erforderlich.
Was steht auf dem Desinfektionszertifikat?
Das Zertifikat dokumentiert: welche Flächen desinfiziert wurden, welche Mittel und Konzentrationen verwendet wurden, die Einwirkzeiten und das Datum der Durchführung. Es bestätigt, dass die Räume hygienisch unbedenklich sind.
Kann der Vermieter ein Desinfektionszertifikat verlangen?
Ja. Vermieter können und sollten nach einem Todesfall in der Wohnung ein Desinfektionszertifikat verlangen, bevor die Wohnung neu vermietet wird. Es dient als Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit.
Kann ich die Desinfektion separat beauftragen?
Grundsätzlich ja. In der Regel ist es jedoch sinnvoller und kostengünstiger, Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation als Gesamtpaket zu beauftragen, da die Arbeitsschritte aufeinander aufbauen.
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Quellen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) — Pflicht zur Desinfektion bei biologischer Kontamination
- RKI (Robert Koch-Institut) — Desinfektionsrichtlinien
- VAH (Verbund für Angewandte Hygiene) — Desinfektionsmittelliste
- § 35a EStG — Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Über den Autor
Marco Nürnberger
Inhaber, Leichenfundortreinigung AST Nürnberger
Marco Nürnberger ist Inhaber von Leichenfundortreinigung AST Nürnberger mit Sitz in Riedstadt-Crumstadt. Sein Unternehmen ist auf die professionelle Reinigung, Desinfektion und Sanierung nach Todesfällen in Wohnungen spezialisiert. Als Fachbetrieb setzt AST Nürnberger ausschließlich geprüfte Verfahren und VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Leichenfundortreinigung AST Nürnberger bietet keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.